• Gründung aller Arten von juristischen Personen (Handelsgesellschaften, Vereine, Einrichtungen) und Niederlassungen
  • Ausarbeitung von Gründungsakten und sonstigen Akten von juristischen Personen (Satzungen, Gesellschaftsverträge, Gründungserklärungen)
  • Durchführung aller Statusänderungen bei juristischen Personen
  • Eingehende Prüfung einer Gesellschaft (sog. Due Diligence)
  • Ausarbeitung von Verträgen und sonstigen Unterlagen bezüglich der Regelung von Verhältnissen zwischen den Organen der Gesellschaft
  • Ausarbeitung von Vereinbarungen über die Begründung von Pfandrechten an Geschäftsanteilen
  • Ausarbeitung von diversen Unternehmensverträgen
Das Handels- und Gesellschaftsrecht stellen einen der Hauptrechtsgebiete dar, mit welchen sich unsere Kanzlei beschäftigt.

Wir erbringen Beratungsdienstleistungen und bereiten die gesamten Unterlagen bezüglich der Gründung aller Arten von Gesellschaften, Niederlassungen, Vereine (Prüfung der Verfügbarkeit der gewünschten Firma, Anmeldung an die zuständigen Behörden, Ausarbeitung von Entwürfen der Gründungsakten, wie z.B. von Gesellschaftsverträgen oder Gründungserklärungen u.Ä.), Statusänderungen (Änderungen in der Gesellschafterstruktur und Leitungsorganen, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Bestellung und Abberufung von Prokuristen, Verringerungen und Erhöhungen des Stammkapitals, Änderung der Geschäftstätigkeit, des Sitzes, der Geschäftsanschrift u.Ä.) vor. Für Gesellschaften können wir alle notwendigen Unterlagen wie Satzungen, Gesellschaftsverträge, Ordnungen über die Arbeit der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats, Beschlüsse, Erklärungen, Änderungen und Ergänzungen von Unterlagen u.Ä. ausarbeiten. Wir bieten Beratung bezüglich der Verantwortung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats an.

Unsere Leistungen umfassen die Durchführung von eingehenden Prüfungen von Gesellschaften (sog. Due Diligence), welche vor dem beabsichtigten Kauf von Anteilen, Fusionen, Übernahmen u.Ä. äußerst nützlich sind. Wir sind auch Experten in Fragen von Fusionen und Übernahmen (M&A), Verschmelzungen, Spaltungen, Umstrukturierungen von Handelsgesellschaften, Liquidationen von Gesellschaften und beim Kauf und Verkauf von Aktien oder Anteilen, Joint Ventures, Ausschluss von Minderheitsaktionären, Fragen bezüglich der Zahlungsunfähigkeit u.Ä.

Zudem beraten wir Gesellschaften auch im Tagesgeschäft, vertreten sie in Inspektions-, Verwaltungs-, Streit-, Schiedsverfahren sowie in Konkurs- und vorkonkurslichen Verfahren.